fragliche Entscheid der AGVA die Nichtzusprechung einer "Härtefallsubvention" für den Bau einer Brandmauer, mithin die Ausrichtung von Staatsbeiträgen, für die § 60 Ziff. 3 Satz 2 VRPG die verwaltungsrechtliche Klage explizit ausschliesst. d) Als Zwischenergebnis ist demnach festzuhalten, dass die Verwaltungsgerichtsbeschwerde im vorliegenden Falle nicht gegeben ist, was zu einem Nichteintretensentscheid führt. 2. Der Beschwerdeführer macht geltend, der Verwaltungsrat der AGVA habe eine Verfügung erlassen, zu der er kompetent gewesen sei und die es nun aufzuheben gelte.