408 Verwaltungsgericht 2002 beiständung angewiesen sein konnte. War der Beizug seines Bürokollegen somit "offensichtlich unbegründet", darf ihm gemäss § 36 Abs. 2 VRPG auch keine Parteientschädigung ausgerichtet werden. Die Beschwerde ist abzuweisen und der vorinstanzliche Entscheid zu bestätigen. 94 Legitimation im Zusammenhang mit der Einreichung eines Baugesuchs. - Analoge Anwendung der Legitimationsbestimmungen (§ 38 Abs. 1 VRPG) bei der Beurteilung des Anspruchs, ein Baubewilligungsverfahren in Gang zu setzen (Erw. I/2). vgl. AGVE 2002 65 229