Weiter vorne ist ausgeführt worden, dass bei der Beurteilung der Erschliessungssituation eine Gesamtbetrachtung über das ganze Einzugsgebiet der betreffenden Strasse anzustellen ist. Richtigerweise hat deshalb auch das Baudepartement abgeklärt, wie viele Wohneinheiten mit Anbindung an den Föhrenweg bereits vorhanden sind und wie viele zusätzlich erstellt werden könnten; es stellte dabei ausschliesslich auf die Angaben ab, welche der am Augenschein 400 Verwaltungsgericht 2002