So ist z.B. für die Frage der Lohnfortzahlung zu klären, ob eine vorzeitige Entlassung gerechtfertigt war oder nicht (AGVE 1993, S. 235 f.). Das Verwaltungsgericht käme im Klageverfahren somit häufig nicht umhin, zumindest vorfrageweise auch Aspekte zu prüfen, die unbestrittenermassen in den autonomen, innerkirchlichen Zuständig- 396 Verwaltungsgericht 2002