Zu Recht weist die Beklagte auf die Problematik hin, die mit der Abspaltung der vermögensrechtlichen Komponente vom übrigen kirchlichen Dienstverhältnis verbunden ist (Merker, a.a.O., § 59b N 25). Die Beurteilung vermögensrechtlicher Ansprüche setzt regelmässig auch die Prüfung nichtvermögensrechtlicher Fragen voraus. So ist z.B. für die Frage der Lohnfortzahlung zu klären, ob eine vorzeitige Entlassung gerechtfertigt war oder nicht (AGVE 1993, S. 235 f.).