bunden eine Belastung der Familienangehörigen zuzuschreiben ist, ist dagegen fraglich; eine zeitlich befristete Einstellung im Beruf deutet objektiv nur auf berufliche Fehlleistungen, nicht auf charakterliche oder persönliche Mängel hin. Doch selbst wenn nur die Auswirkungen auf das berufliche Ansehen in Betracht fallen, ist dem Beschwerdeführer beizupflichten, dass das Mittel der Publikation zur Erreichung des damit verfolgten Zwecks als unverhältnismässig erscheint. Das persönliche Interesse des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit wiegt bei einer nur vorübergehenden Einstellung im Beruf schwerer als das Bedürfnis des Publikums an der Bekanntmachung von fehlbaren Notaren.