ZBGR 81/2000, S. 62). ff) Zu den Berufs- und Standesregeln gehört, dass der Notar, allgemein ausgedrückt, bei seiner Tätigkeit die Würde und das Ansehen des Notariatsstandes wahren soll (Brückner, a.a.O., Rz. 3560 ff.). Konkretisiert wird dies etwa durch die Forderungen (die ihrerseits auch relativ unbestimmt sind), er habe bei seiner Tätigkeit seiner besonderen Vertrauensstellung Rechnung zu tragen, die ihm erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen zu bearbeiten, das Recht, die guten Sitten und Treu und Glauben zu beachten und in seinen Äusserungen sachlich und korrekt zu sein (Art. 2, 3, 5 aStR ANG; Art. 2, 3, 5 StR ANG).