sen, über den zu engen Wortlaut hinaus, sowohl Verstösse gegen technische Beurkundungsvorschriften als auch solche gegen die allgemeinen Berufs- und Standespflichten gemeint, wobei es sich bei beiden Kategorien neben geschriebenem auch um ungeschriebenes Recht handeln kann; zu beachten sind insbesondere auch die Standesregeln der Berufsorganisation (vorliegend die Standesregeln der Aargauischen Notariatsgesellschaft vom 21. November 1957/26. August 1982 [aStR ANG], seither abgelöst durch diejenigen vom 8. Dezember 1998 [StR ANG]), die innerhalb des Berufsbereichs allgemeine Geltung beanspruchen (zum Ganzen vgl. BGE 106 Ia 107; AGVE 1971, S. 301;