Das Anwaltsgesetz enthält für das Verfahren vor der Anwaltskommission keine Ausstandsbestimmungen und verweist auch nicht ausdrücklich auf das VRPG (anders für das Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht [vgl. § 35 Abs. 2 AnwG]). § 1 Abs. 1 und 2 VRPG, wonach dieses Gesetz (zumindest subsidiär) für das Verfah- 368 Verwaltungsgericht 2002