Die Anwaltskommission ist eingesetzt als Aufsichtsbehörde über die Anwälte. Sie setzt sich zusammen aus zwei Oberrichtern, zwei praktizierenden Anwälten und einem weiteren Juristen mit Fähigkeitsausweis als Anwalt sowie einer gleichen Zahl von Ersatzmitgliedern mit entsprechenden Voraussetzungen. Wahlbehörde ist das Obergericht; für die Mitglieder aus dem Anwaltsstand steht dem aargauischen Anwaltsverband ein Vorschlagsrecht zu (Art. 3 AnwG).