das BGFA umschreibt lediglich die minimalen Voraussetzungen, damit ein kantonales Anwaltspatent in der ganzen Schweiz anerkannt werden muss (Isaak Meier, Bundesanwaltsgesetz - Probleme in der Praxis, in: Plädoyer 2000, S. 31 f.). Da es im vorliegenden Fall letztlich um eine Disziplinarmassnahme bzw. um die Frage geht, ob der Beschwerdeführer die persönlichen Voraussetzungen für eine einwandfreie Berufsausübung noch erfüllt, stellt sich die Frage nach dem intertemporalen Recht auf Grund der besagten Weitergeltung des grundsätzlich strengeren, kantonalen Rechts nicht. (Wie es sich mit dem intertemporalen Recht bei der Verhängung von Disziplinarstrafen verhält, ist hier nicht zu prüfen.