Recht gewahrt, die Anforderungen an den Erwerb des Anwaltspatents festzulegen (Art. 3 Abs. 1 BGFA). Sie sind bei der Umschreibung dieser persönlichen und fachlichen Voraussetzungen an sich frei; das BGFA umschreibt lediglich die minimalen Voraussetzungen, damit ein kantonales Anwaltspatent in der ganzen Schweiz anerkannt werden muss (Isaak Meier, Bundesanwaltsgesetz - Probleme in der Praxis, in: Plädoyer 2000, S. 31 f.).