85 Entzug des Rechts zur Berufsausübung als Anwalt. - Übergangsrecht: Verhältnis des kantonalen Anwaltsgesetzes zum BGFA (Erw. 1). - Der Entzug des Rechts zur Berufsausübung ist verhältnismässig, wenn der Anwalt nach seinem bisherigen Verhalten nicht mehr vertrauenswürdig ist und eine Disziplinarstrafe keine dauerhafte Besserung verspricht (Erw. 2-5). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 18. September 2002 in Sachen Fürsprecher X. gegen Entscheid der Anwaltskommission. Sachverhalt