Die Beschwerdeführerin führte in ihrer Beschwerde dazu selber aus, sie habe am 7. April 2001 zusammen mit dem Aufgebot für die Hauptverhandlung im Strafverfahren ein Meldeblatt über die Opferhilfe erhalten zusammen mit der Aufforderung, allfällige Ansprüche gegenüber den Tätern schriftlich bekannt zu geben. Kommt dem Opfer, das Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche geltend machen will, zur Kenntnis, dass die zweijährige 358 Verwaltungsgericht 2002