E.S. wurde anlässlich eines Raubüberfalls auf die X.-Bank, wo sie als Kassierin arbeitete, am 18. Januar 1999 von den Tätern unter Waffengewalt gezwungen, den Tresor zu öffnen. Die Täter wurden vom Obergericht des Kantons Solothurn mit Urteil vom 22. Juni 2001 u.a. des qualifizierten Raubes schuldig befunden und, unter solidarischer Haftung, zur Zahlung von Fr. 5'000.-- als Genugtuung 356 Verwaltungsgericht 2002