ihnen auch in gewissem Ausmass die Rolle einer Ersatzmutter übernehmen musste. Die konkreten Umstände legen somit eine enge Verbindung der Beschwerdeführer zu ihrer Schwester nahe. cc) Als genugtuungserhöhend bezeichnen die Beschwerdeführer die brutale Tat und den Umstand, dass es bei "normalem" Ablauf gar nicht zur Ermordung von R. hätte kommen können, weil sie in diesem Zeitpunkt gar nicht mehr in Brasilien hätte sein sollen. Die Umstände des Todes von Angehörigen können dann genugtuungserhöhend wirken, wenn sie die Erinnerung der Hinterbliebenen belasten.