Auch wenn sie offenbar bald einen Partner fand, blieb sie alleine für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich. In dieser Situation liegt es nahe, dass sich in der Familie ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelte. Es ist auch durchaus wahrscheinlich und glaubwürdig, dass R. als Älteste bei der Erziehung der Geschwister eingebunden wurde und gegenüber den jüngsten unter 354 Verwaltungsgericht 2002