I.S. lebte mit ihren 6 Kindern während mehrerer Jahre in Brasilien. Im August 1998 kehrte sie mit den 5 jüngeren Kindern in die Schweiz zurück. Die damals 16-jährige älteste Tochter R. sollte noch die Schule abschliessen und im Dezember nachkommen, sie wurde aber behördlich an der alleinigen Reise gehindert. Am 20. Januar 1999, noch bevor ihr Adoptivvater sie hatte abholen können, wurde sie auf grausame Weise ermordet. Der Täter wurde in der Folge zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) hiess das Gesuch der Mutter um Ausrichtung einer Genugtuungsentschädigung gut. Die entsprechenden Gesuche von 4 Geschwistern des ermordeten Mädchens wies er ab;