Aus ihrer Offerte, welche die in Ziff. 6.1 (Projektorganisation und Personaleinsatz) des Pflichtenhefts verlangten Angaben, namentlich die bei Arbeitsgemeinschaften verlangte kurze Beschreibung der Kompetenzregelung und der Verantwortlichkeiten enthält, geht hervor, dass die Aufgabenteilung so vorgesehen ist, dass die I. AG die Bereiche Elektrizität und Zivilschutz bearbeiten und sämtliche Vermessungs- und Ortungsarbeiten durchführen sollte. Dem Organigramm ist in Bezug auf die Projektorganisation zu entnehmen, dass die Projektleitung Netzinformationssystem bei B. (I. AG) liegt. Stellvertreter des Projektleiters sind I. (I. AG) und F. (B. AG).