Wesentlich erscheint, dass die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Ausführung des Auftrags klar festgelegt sind, und die Auftraggeberin erkennen kann, wer ihre Ansprechpartner sind. Diesen Anforderungen entspricht die Organisation der Beschwerdeführerinnen. Aus ihrer Offerte, welche die in Ziff.