Die erwähnte Berechnung des Baudepartements zeigt, dass die Kosten der Vergabestelle selbst im Zusammenhang mit der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens keinesfalls sehr erheblich sein können. Von den geschätzten Gesamtkosten von rund Fr. 500'000.-- sind die Kosten der zusätzlichen neun Bewerber von Fr. 40'000.-- bis Fr. 75'000.-- für den Offertaufwand in Abzug zu bringen. Damit verbleiben für die Vergabestelle nach ihrer eigenen Schätzung ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl zusätzliche Kosten von höchsten Fr. 140'000.--. Dieser zusätzliche finanzielle Aufwand für das Ver- 344 Verwaltungsgericht 2002