Die Eignung zur Auftragsausführung kann ihnen deshalb nicht abgesprochen werden. b) Die Vergabebehörde hat die Anzahl der zur Offerteinreichung zugelassenen Anbieter auf deren drei beschränkt. Die Beschwerdeführerinnen stellen angesichts der Grösse und der Komplexität des Projektes Ortskernumfahrung Aarburg mit ausgewiesenen Baukosten in der Grössenordnung von Fr. 80 - 90 Mio. diese Beschränkung der Teilnehmerzahl für die zweite Vergabephase in 2002 Submissionen 339