Personalbestand verfügt. Die übrigen Abzüge betreffen entweder die I. AG (Firmenstruktur elektromechanische Anlagen, Schlüsselpersonen) oder das Planerteam als Gesamtes (Beschreibung Führungsstruktur/Aufgabenteilung, QS-Referenzen) und werden von den Beschwerdeführerinnen nicht in Frage gestellt. 2002 Submissionen 335