festgelegt hätte (erwähnter VGE in Sachen der Beschwerdeführerin, S. 13 f.). In einem kürzlich ergangenen Urteil im Zusammenhang mit der Vergabe von Sanierungsarbeiten hat das Verwaltungsgericht den Standpunkt der Vergabebehörde, die spezifischen Gebäudekenntnisse und Erfahrungen mit dem Sanierungsobjekt, die eine der Anbieterinnen aufwies, unter dem Titel "Referenzen" nicht mit einer Besserbewertung zu berücksichtigen, als im Ermessen der Vergabestelle liegend geschützt (VGE III/77 vom 23. September 2002 [BE.2002.00257] in Sachen ARGE B. u. Mitb., S. 16 f.).