rell zu bemerken, dass das in den Ausschreibungsunterlagen im vorliegenden Fall - anders als z.B. in VGE III/33 vom 30. April 2002 (BE.2002.00041) in Sachen ARGE Argovia A1 Baregg West - nicht näher umschriebene Zuschlagskriterium "Kompetenz" sehr allgemein gehalten und inhaltlich wenig bestimmt ist. Insbesondere müssen die Anbieter gemeinhin nicht erwarten, dass unter der "Kompetenz" auch Umweltaspekte beurteilt werden (erwähnter VGE in Sachen ARGE Argovia A1 Baregg West, S. 27, 74).