Wenn bei der Vergabebehörde bzw. beim sie beratenden Architekten wegen der erwähnten Betriebsferien und dem vorgesehenen Personaleinsatz Zweifel bestanden, ob dies wirklich der Fall sei, so hätte dies - im Rahmen der Offertbereinigung (§ 17 Abs. 2 SubmD) - zunächst einer entsprechenden Rückfrage bedurft. Hätte die Beschwerdeführerin die Bedenken der Vergabestelle hinsichtlich Termineinhaltung in der Folge nicht ausräumen können, sondern hätten sich diese erhärtet, so wäre ihr Ausschluss vom Verfahren ungeachtet 2002 Submissionen 321