dazwischen gibt es nichts (vgl. das erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden, E. 2b). c) Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen enthalten unter der Position "000 000 Bedingungen" auch terminliche Vorgaben. Danach müssen die immissionsintensiven Arbeiten - dazu gehören Arbeiten, die mit schwerem Gerät, Lärm und Staub verbunden sind - in den vier Wochen Sommerferien erledigt werden, damit der Schulbetrieb nicht gestört wird. Pflanzarbeiten werden erst im Spätherbst/Winter durchgeführt.