76 Zertifizierung. - Es liegt im Ermessen der Vergabestelle, auf welche Weise sie die Qualität eines Angebots berücksichtigen und beurteilen und welches Gewicht sie hierbei Zertifikaten beimessen will. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vergabestelle einer "offiziell" anerkannten QS-Zertifi- zierung einen höheren Stellenwert beimisst als einem firmeneigenen Qualitätsmanagementsystem. 2002 Submissionen 317 Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 30. Juli 2002 in Sachen S. gegen Gemeinderat Gansingen. Aus den Erwägungen