Beispielsweise ist beim Kriterium "Applikatorische Anforderungen/Datenmigration" auch die "Übernahme ab best. System", also ein "Muss-Kriterium" (und gemäss der öffentlichen Ausschreibung zugleich auch ein Eignungskriterium), bewertet worden. Die Beschwerdeführerin hat hier das Maximum von 10 Punkten erhalten, die E. GmbH hingegen nur 7 Punkte. Mit dem Punkteabzug ist offenbar dem Umstand Rechnung getragen worden, dass die Konversion von SISIS zu ALEPH 500 zwar nicht unmöglich, aber aufwändiger und komplizierter ist.