vielmehr ist im Rahmen der Gesamtbewertung eine Kompensation möglich (Hauser, a.a.O., S. 1406). dd) Der unterschiedliche Charakter und Zweck der Eignungskriterien und der Zuschlagskriterien erfordert - im Interesse der Transparenz des Verfahrens und um Missverständnisse oder Irreführungen der Anbietenden auszuschliessen - grundsätzliche eine klare Trennung (VGE III/37 vom 10. April 2001 [BE.2001.00015] in Sachen S. AG, S. 12). In der Rechtsprechung wird allerdings festgehalten, dass sich Eignungs- und Zuschlagskriterien überlappen können, 2002 Submissionen 315