rien beziehen sich immer auf die Person des Anbieters, nicht auf sein Angebot (Matthias Hauser, Zuschlagskriterien im Submissionsrecht, in: AJP 2001, S. 1406 mit Hinweisen in Anm. 19). bb) Demgegenüber bestimmen die Produkteanforderungen den zwingenden Inhalt des Angebots und die technischen Spezifikationen.