Sie ist - soweit ersichtlich - die einzige Anbieterin, die eine QS-Zertifizierung nachgewiesen hat. Sinngemäss macht sie geltend, diese Tatsache hätte bei der Bewertung zu ihren Gunsten berücksichtigt werden müssen, indem die nicht zertifizierten Konkurrentinnen beim Kriterium "Qualität und Referenzen" nicht das Punktemaximum hätten bekommen dürfen. Der Verzicht der Vergabestelle, in der Ausschreibung nach einer QS-Zertifizierung zu fragen bzw. eine vorhandene Zertifizierung im Sinne einer Besserbewertung zu berücksichtigen, lässt sich nicht beanstanden.