2002 Submissionen 295 IX. Submissionen 73 Zertifizierung. - Der Verzicht der Vergabestelle, in der Ausschreibung nach einer Qua- litätszertifizierung zu fragen bzw. eine vorhandene Zertifizierung im Sinne einer Besserbewertung zu berücksichtigen, lässt sich nicht be- anstanden. Aus einer Zertifizierung lässt sich nicht zwangsläufig ein unmittelbarer Qualitätsvorsprung gegenüber nichtzertifizierten Un- ternehmen ableiten. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 8. Januar 2002 in Sa- chen R. AG gegen Gemeinderat Küttigen. Aus den Erwägungen 4. b) Die Beschwerdeführerin bemängelt, dass bei der Bewer- tung des Zuschlagskriteriums "Qualität und Referenzen" ihre Be- triebszertifizierung nach ISO Standards 9001 und 14001 überhaupt keine Würdigung gefunden habe. Es stelle sich die Frage nach dem Sinn solcher Zertifizierungen. Die Beschwerdeführerin hat - wie die meisten Anbieter - beim Kriterium "Qualität und Referenzen" die Maximalpunktzahl erhalten. Sie ist - soweit ersichtlich - die einzige Anbieterin, die eine QS-Zertifizierung nachgewiesen hat. Sinnge- mäss macht sie geltend, diese Tatsache hätte bei der Bewertung zu ihren Gunsten berücksichtigt werden müssen, indem die nicht zertifi- zierten Konkurrentinnen beim Kriterium "Qualität und Referenzen" nicht das Punktemaximum hätten bekommen dürfen. Der Verzicht der Vergabestelle, in der Ausschreibung nach einer QS-Zertifizierung zu fragen bzw. eine vorhandene Zertifizierung im Sinne einer Besserbewertung zu berücksichtigen, lässt sich nicht beanstanden. Das Verwaltungsgericht hat mehrfach festgehalten, aus einer Qualitätszertifizierung lasse sich nicht zwangsläufig ein un- 296 Verwaltungsgericht 2002 mittelbarer Qualitätsvorsprung gegenüber nichtzertifizierten Unter- nehmungen ableiten; die Zertifizierung sei lediglich ein Indiz für Qualität, nicht mehr; ebensogut könne z.B. auch eine Referenzliste Auskunft über die Qualifikation einer Unternehmung geben. Die Qualität könne sich also auch aufgrund anderer Kriterien als der Zertifizierung ergeben (vgl. VGE III/87 vom 14. Oktober 1997 in Sachen ARGE St. [BE.1997.00189], S. 6 f.; III/47 vom 16. April 1999 [BE.1999.00055] in Sachen C.H., S. 12; III/14 vom 7. Februar 2001 [BE.2000.00405] in Sachen St. AG, S. 10). Der Nutzen der Qualitätsmanagementsysteme ist überdies auch nicht unbestritten (vgl. Peter Gauch / Hubert Stöckli, Vergabethesen 1999, Thesen zum neuen Vergaberecht des Bundes, Freiburg 1999, S. 20 f.). Es liegt letztlich weitestgehend im Ermessen der Vergabestelle, ob sie bei der Qualitätsbeurteilung derartige Zertifikate berücksichtigen und wel- ches Gewicht sie ihnen dabei zumessen will. Bei der Qualitätsbeur- teilung handelt es sich generell über weite Teile um einen Wertungs- bzw. Ermessensentscheid der Vergabebehörde. Im vorliegenden Fall liegt klarerweise keine rechtsfehlerhafte Ermessensausübung der Vergabestelle vor. 74 Verfahrensbeteiligung; Anfechtungszeitpunkt; Auswahl der Zuschlags- kriterien. - Verfahrensbeteiligung (Erw. I/4). Allgemeine Grundsätze in Bezug auf die Verfahrensbeteiligung des Zuschlagsempfängers (Erw. I/4/a-c). Verfahrensbeteiligung von Arbeitsgemeinschaften (Erw. I/4/d). - Zeitpunkt der Anfechtung von Ausschreibung und Ausschreibungsun- terlagen (Erw. II/3/c). - Auswahl und Gewichtung der Zuschlagskriterien; Zulässigkeit der Berücksichtigung von sogenannten "weichen" Zuschlagskriterien (Erw. II/3/d).