73 Zertifizierung. - Der Verzicht der Vergabestelle, in der Ausschreibung nach einer Qualitätszertifizierung zu fragen bzw. eine vorhandene Zertifizierung im Sinne einer Besserbewertung zu berücksichtigen, lässt sich nicht beanstanden. Aus einer Zertifizierung lässt sich nicht zwangsläufig ein unmittelbarer Qualitätsvorsprung gegenüber nichtzertifizierten Unternehmen ableiten. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 8. Januar 2002 in Sachen R. AG gegen Gemeinderat Küttigen. Aus den Erwägungen