Eine Unterschutzstellung der Fabrikgebäude ist in diesem Zonenplan nicht vorgesehen. Im Zeitpunkt der Zonenplanung war jedoch das kantonale Kurzinventar der Kulturgüter der Gemeinde O. noch nicht erstellt, weshalb aus der Nichtunterschutzstellung der Gebäude im Zonenplan nicht geschlossen werden kann, diese Gebäude würden grundsätzlich als nicht schutzwürdig erachtet. Der Erlass des Kurzinventars im April 2000, welches die Bauten der Beschwerdeführerin unter den Nrn. 929/930 inventarisiert, erfordert eine Überarbeitung des Zonenplanes von 1998. Entsprechende Abklärungen zum kommunalen Schutz sind im Gange.