71 Koordination der Nutzungsplanung zwischen Nachbargemeinden. - Das Nutzungsplanverfahren erfordert eine Koordination und Planabstimmung über die Gemeindegrenze hinaus. - Eine gemeinsame und gleichzeitige Planung für gemeindeübergreifende Schutzmassnahmen ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 26. April 2002 in Sachen Oe. gegen Genehmigungsbeschluss des Grossen Rats. Aus den Erwägungen