3. (...) 4. (...) 5. (...) 6. (...) 7. (...) 8. Die Genehmigungsbeschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist bei der Abteilung Raumplanung des Baudepartementes, Laurenzenvorstadt 11, in Aarau, eingesehen werden. 9. Ein Merkblatt mit Hinweisen zur Anwendung der Rechtsmittelbelehrung kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau oder bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau bezogen werden. Der Beginn der Beschwerdefrist wird mit dem Bezug dieses Merkblattes nicht aufgeschoben.