"1. Gegen diese Genehmigungsentscheide kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. 3. (...) 4. (...) 5. (...) 6. (...) 7. (...) 8. Die Genehmigungsbeschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist bei der Abteilung Raumplanung des Baudepartementes, Laurenzenvorstadt 11, in Aarau, eingesehen werden.