Damit stellt sich vorab die Frage nach der Rechtzeitigkeit der Beschwerde. a) Gemäss § 28 BauG müssen die Genehmigungsentscheide innert 20 Tagen seit der amtlichen Publikation angefochten werden. Der grossrätliche Genehmigungsbeschluss wurde (zusammen mit weiteren Genehmigungen von Gemeindebauvorschriften) im Amtsblatt Nr. 46 vom 10. November 1997 (S. 1972) veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Staatskanzlei enthielt die folgende Rechtsmittelbelehrung: 2002 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 273