" Die Distanz zu den nächstgelegenen Mobilfunkantennen beträgt rund 650 m (AEW-Gebäude), 1'150 m (Telefonzentrale beim Bahnhof), 920 m ("Kern"-Areal) und 810 m ("Oberholz" [bewilligt, aber noch nicht erstellt]). Ein enger räumlicher Zusammenhang im Sinne von Ziffer 62 Abs. 1 des Anhangs 1 NISV besteht somit nicht, was auch die Beschwerdeführer nicht mehr in Frage stellen. Keine Rolle spielt in diesem Kontext die in der Nähe auf der Entfelderstrasse zirkulierende Wynental- und Suhrentalbahn (WSB); diese wird, weil sie mit Gleichstrom beitrieben wird, gestützt auf Ziffer 51 des Anhangs 1 von den Bestimmungen in der NISV ausgenommen.