UMTS, Tetrapol, WLL) eingesetzt werden. Antennen für alle übrige Funkdienste (Rundfunk, Telepage Amateurfunk) bilden nach Anhang 1 Ziffer 7 NISV eine eigene Antennenkategorie. Richtfunkantennen gehören grundsätzlich nicht zur Anlage und sind wegen ihrer geringen Sendeleistung für die NIS-Belastung nicht relevant. Nach Anhang 1 Ziffer 62 NISV gehören diejenigen Sendeantennen für zellularen Mobilfunk auf jeden Fall zur Anlage, welche auf dem gleichen Mast oder auf dem gleichen Dach angebracht sind.