zung im Abstand von 3.7, 24.8 und 25.8 m [Ort Nr. 1, Büro] bzw. 50.8, 60.7 und 25.7 m [Ort Nr. 4, Wohnen] bzw. 12.1, 20.4 und 19.5 m [Ort Nr. 5, Büro] bzw. 9.3, 13.9 und 18.1 m [Ort Nr. 6, Büro]) berechnete. Danach ist der IGW an allen untersuchten Orten eingehalten, und es befindet sich kein Ort mit empfindlicher Nutzung im Freihaltebereich. Dies wird vom Baudepartement (Abteilung für Umwelt) im (neusten) Amtsbericht vom 12. September 2002 bestätigt. Danach erfüllt die Sendeanlage die Vorgaben der NISV; die Grenzwerte sind an den kritischen Orten, insbesondere bei den benachbarten Gebäuden, eingehalten. (...).