magnetische Felder und Elektrosensibilität in der Schweiz [Problemstellung, Methode, Ergebnisse], Tagungsband, Zürich 2000) zu folgender Schlussfolgerung gelangt (siehe auch den VGE III/42 vom 29. Mai 2002 [BE.2000.00208/211] in Sachen S. u. M., S. 11): "Alles in Allem bleibt es somit dabei, dass das in der NISV verankerte Schutzkonzept vor Verfassung und Gesetz standhält, wie dies auch das Bundesgericht festgestellt hat (BGE 126 II 406). Die Beschwerdeführer relativieren dies mit dem Hinweis darauf, dass das Verwaltungsgericht über viel umfangreicheres und qualifizierteres Tatsachenund Beweismaterial verfüge als das Bundesgericht (Warnungen