missionsgrenzwerte (IGW) fest (Art. 4 Abs. 1 mit Anhang 1, Art. 13 mit Anhang 2 NISV). Bei den IGW von Anhang 2 handelt es sich um die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) im April 1998 publizierten Grenzwerte für die (allgemeine) Bevölkerung. Die ICNIRP-Grenzwerte sind Gefährdungswerte und nicht Vorsorgewerte. Dem Vorsorgeprinzip (Art. 1 und 11 USG) tragen die (tieferen) AGW des Anhangs 1 Rechnung (siehe dazu ausführlich den Erläuternden Bericht des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft [BUWAL] zur NISV vom 23. Dezember 1999, S. 4 ff. [im Folgenden: Erläuternder Bericht]).