BGE vom 8. April 2002 [1A.196/2001] in Sachen X., Erw. 2). bb) Die geplante Mobilfunkantenne mit ihren drei Sendeantennen soll im Frequenzbereich von 900 MHz senden, womit der AGW 4 V/m beträgt (Anhang 1 Ziff. 64 lit. a NISV), und eine ERP von 300 W pro Antenne aufweisen. Der legitimationsbegründende Radius beträgt also 303 m (d = [70 x √300] / 4 = 303.1 m). Die Wohnhäuser der Beschwerdeführer befinden sich ausnahmslos innerhalb dieses Bereichs, so dass die Legitimation durchwegs zu bejahen ist. Dies wird seitens der Beschwerdegegnerin auch nicht bestritten. II. 1. Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt die Errichtung einer NATEL-D/