Zürich 1998, § 38 N 150 ff.). b) aa) In Fällen, welche die Anwendung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) vom 23. Dezember 1999 betreffen, bedient sich das Bundesgericht zur Bestimmung der Beschwerdelegitimation von Anwohnern neuerdings der folgenden Berechnungsformel: In dieser Formel entspricht der Begriff ERP der äquivalenten Strahlungsleistung in Watt (Art. 3 Abs. 9 NISV). Entsprechend berücksichtigt die Berechnung ausschliesslich die maximal in der 262 Verwaltungsgericht 2002