- Aus einer kommunalen Vorschrift, welche die Erstellung von Aussenantennen aus ästhetischen Gründen beschränkt, kann nicht das Erfordernis eines mit technischen Gegebenheiten begründeten Bedürfnisnachweises hergeleitet werden (Erw. II/3). - Verfassungs- und Gesetzeskonformität der NISV (Erw. II/4/a). - Einhaltung des Anlage- und des Immissionsgrenzwerts, unter Berücksichtigung des Anlageperimeters (Erw. II/4/b). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 11. November 2002 in Sachen G. u. Mitb. gegen Regierungsrat. Aus den Erwägungen