Wenn die erwähnte Sanierung dereinst realisiert werden sollte, wären verschiedene neue Erschliessungsvarianten denkbar, sei es durch den Ausbau des Narzissenwegs, sei es über eine neu zu erstellende Spange zwischen Flora- und Zelglistrasse (über die Parzelle Nr. 3399) oder sei es aus Richtung Süden via Bahnübergang zur Kreuzung Zelglistrasse / Haselstrasse. Die bestehende Richtplanung sei jedenfalls zu unbestimmt, als dass die umstrittenen Bauvorhaben mit einer Planungssicherungsmassnahme belegt werden dürften; ohnehin könnten solche nur mit Rücksicht auf die Vorbereitung oder Revision von Nutzungsplänen verfügt werden. b) Die Verweigerung einer Baubewilligung kommt einem Bau-