Es handelt sich dabei um Längsparkplätze, welche südwestlich der Häuser 1-4 mutmasslich im Zuge der Realisierung der Arealüberbauung im Jahre 1996 mit Rasengittersteinen angelegt worden sind. Die Vertreter des Gemeinderats haben eingeräumt, dass die Abstellplätze baubewilligungspflichtig seien; es sei noch offen, ob das betreffende Verfahren eingeleitet werde, wobei mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Baubewilligung erteilt würde. Dies zeigt doch, dass der Gemeinderat dem gestalterischen Moment und dem Kriterium der Einheitlichkeit bei Arealüberbauungen eher wenig Bedeutung beimisst; nachträglichen Änderungen steht er nicht von Vornherein ablehnend gegenüber.