"Bestand, Betrieb, Unterhalt und zeitgemässe Erneuerung" gewährleistet, d.h. in diesem Rahmen sind Bauten und Anlagen zonenkonform und mit ordentlicher Baubewilligung bewilligungsfähig. Gemäss § 12 KSSchD sind folgende Ausnahmen gegenüber den Bestimmungen von §§ 5 - 10 gestattet, soweit sie die Ziele des Dekrets nicht beeinträchtigen: " - Fahrten für betriebsnotwendige Unterhaltsarbeiten durch das Kraftwerk - das Betreten der Naturschutzzone für Aufsicht und angeordneten Unterhalt - die Durchführung eines jährlichen Silvesterlaufs nach genehmigter Route - das Befahren der markierten Zufahrt zur Kahnrampe und zum